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Jahrgang 1969 begann ich mein Studium zunächst an der Ruhr-Universität in Bochum und wechselte dann zum Studium der Rechtswissenschaften an die Johann-Wolfgang-Goethe Universität zu Frankfurt am Main. Den theoretischen Stoff habe ich als studentische Hilfskraft jüngeren Semestern vermitteln dürfen und außerdem durch Nebentätigkeiten in einem Anwaltsbüro schon früh in der Praxis erfahren. Mein erstes juristisches Staatsexamen absolvierte ich mit dem Schwerpunkt im Steuerrecht.

Im zweiten Ausbildungsabschnitt verlagerte ich den Fokus vom Handels- und Wirtschaftsrecht mehr und mehr zum Familienrecht. Auch in diesem Ausbildungsabschnitt zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen, habe ich durch Nebentätigkeit im Anwaltsberuf, wie auch selbständiges Arbeiten im Rahmen von Urlaubsvertretung niedergelassener Kollegen weitere Praxiserfahrung gesammelt.

Mit Zufriedenheit blicke ich auf einen reichhaltigen, sich stets weiter entwickelnden Erfahrungsschatz.

Von Anbeginn der Zulassung zur Anwaltschaft selbständig tätig, fließen wirtschaftliche und steuerliche Aspekte stets in die Mandatsbearbeitung ein.

Seit 2004 führe ich den Titel Fachanwältin für Familienrecht aufgrund entsprechend großer praktischer Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung im Bereich des Familienrechts, welche ich gegenüber meiner Dienstaufsicht, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main, jährlich unaufgefordert nachweise.

Spezialisierung bedeutet auch, dass ich nicht jedes Mandat übernehme, das an mich herangetragen wird. Bei juristischen Fragen und Anliegen, die außerhalb meines Fachgebiets liegen, vermittele ich gerne entsprechend qualifizierte Spezialisten. (Siehe auch: Bürogemeinschaft)

Die Spezialisierung auf ein Fachgebiet ermöglicht mir, Mandanten nicht als „Fälle“ zu begreifen, sondern als Menschen, mit denen ich zusammen Zukunft gestalte. Meine juristische Betreuung geht daher über die Vertretung in gerichtlichen Prozessen hinaus. So biete ich beispielsweise auch vorbeugende Beratung beim Abfassen von Eheverträgen und scheidungserleichternden Vereinbarungen an.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt
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