Sollten Sie darüber nachdenken, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen und die eheliche Lebensgemeinschaft zu beenden, ist es ratsam, sich mit einem Familienanwalt über die Trennung und ihre rechtlichen Folgen zu beraten.
Mit dem Tag der Trennung zeigen Sie Ihrem Partner, dass Sie nicht mehr an der ehelichen Lebensgemeinschaft festhalten wollen. Manchmal ist der Wunsch nach Trennung jedoch auch vorübergehend und kann möglicherweise durch Eheberatung überwunden werden. Der Gesetzgeber gewährt den Ehepartnern mit dem Trennungsjahr die Gelegenheit, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Wir können Ihnen bei der Suche nach Beratungsstellen im Rhein-Main-Gebiet behilflich sein, die Ihnen Rat und Unterstützung bieten können. Oftmals werden die Kosten von Krankenkassen, Kommunen oder anderen Einrichtungen übernommen.
Ehepartner. Die Trennung kann durch den Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Ehewohnung vollzogen werden, oder sie beginnt, wenn die Ehepartner eine Trennung „von Tisch und Bett“ vornehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) legt für die Annahme einer Trennung „von Tisch und Bett“ folgende Kriterien fest:
Zusammengefasst bedeutet eine Trennung „von Tisch und Bett“, dass keine gemeinsame Lebensführung mehr stattfindet. Ob Sie bereits eine Trennung „von Tisch und Bett“ vollzogen haben und warum es oft Schwierigkeiten gibt, dies nachzuweisen, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären.
Die Trennung von Ihrem Ehepartner wirft viele Fragen auf. Ein kompetenter Familienanwalt sollte in erster Linie die Interessen der gemeinsamen Kinder im Blick haben. Es muss besprochen werden, bei welchem Elternteil die Kinder leben sollen und ob ein Sorgerechtsverfahren vermieden werden kann, um im Interesse der Kinder zu handeln. Außerdem muss geklärt werden, wie der Umgang des nicht betreuenden Elternteils mit den Kindern geregelt wird (Residenzmodell) oder ob ein Wechselmodell in Betracht kommt. Der Umgang, mit dem nicht betreuenden Elternteil sollte kindgerecht gestaltet sein.
Darüber hinaus sollten Sie mit der Trennung die Themen Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt mit einem Familienanwalt besprechen. Beim Thema Unterhalt ist es wichtig, dass Sie keine Zeit verlieren und Ihren Ehepartner unterhaltsrechtlich in Verzug setzen. Selbst wenn keine Kinder vorhanden sind, sollten Sie so früh wie möglich das Thema Trennungsunterhalt mit einem Familienanwalt erörtern. Bei einer Trennung ergeben sich auch Fragen zur gemeinsamen Ehewohnung, zur Handhabung
Wenn das Trennungsjahr fast abgelaufen ist, kann ein Ehepartner einen Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einreichen. Mit der gerichtlichen Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner wird das Scheidungsverfahren eingeleitet. Die Dauer des Scheidungsverfahrens nach Einreichung des Scheidungsantrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem zuständigen Gericht, der Notwendigkeit eines Versorgungsausgleichs, anderen zu klärenden Angelegenheiten und möglichen Verzögerungen durch einen Verfahrensbeteiligten.
Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung wünschen, kann das Scheidungsverfahren mit einem Anwalt durchgeführt werden. Das Gesetz sieht vor, dass derjenige, der der Scheidung nur zustimmt, keine anwaltliche Vertretung benötigt. Dies kann sinnvoll sein, da nur der antragstellende Ehepartner Anwaltskosten für die anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren zu tragen hat.