skip to Main Content

Ich arbeite mit folgenden Berufskollegen in einer Bürogemeinschaft zusammen:

Rechtsanwältin Kunkel-Wolf
Homepage: http://www.kunkel-wolf.de/
Rechtsanwalt Achim Böth
Homepage: http://www.anwalt-boeth.de

Findet ein Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder auch Steuerberatern zur gemeinsamen Berufsausübung statt, dann wird dies häufig als Sozietät bezeichnet. Folgende Merkmale unterscheiden unsere Bürogemeinschaft deutlich von einer Sozietät:

Als Mitglieder einer Bürogemeinschaft benutzen wir gemeinsam Räume, technische Einrichtungen und greifen auf dasselbe Personal in der selbständigen Berufsausübung zurück.

Wir sind als selbständige Berufsträger eigenverantwortlich tätig. Das bedeutet z.B., dass jeder Berufsträger mit Ihnen selbständig einen Anwaltsvertrag als Dienstvertag abschließt, Aufträge selbständig entgegennimmt, diese bearbeitet und schlussendlich eigenständig die Ihnen gegenüber erbrachte Beratungsleistung abrechnet. Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften daher regelmäßig für ihre eigenen Dienstleistungen, nicht aber für Tätigkeiten der anderen Berufsträger in der Bürogemeinschaft.

Back To Top