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Die #Lebenspartner nach dem #Lebenspartnerschaftsgesetz und #Ehegatten sind einander zu #Fürsorge und #Unterstützung sowie zur gemeinsamen #Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung. Ab #2023 dürfen diese nun auch tatsächlich weitreichende Entscheidungen im Falle schwerer #Erkrankung füreinander treffen. Das Selbstverständliche wird endlich nun Gesetz. Der  n e u e   §1358 BGB regelt ausdrücklich die #Gesundheitssorge in weitestem Sinne und ist auf die #Vertretung für die längstens 6 Monaten beschränkt. Zweck der neuen Vorschrift ist es, die ärztliche #Akutversorgung von Ehegatten und Lebenspartnern  zu gewährleisten und  die #Betreuung durch einen #gerichtlich bestellten (vorläufigen) #Betreuer zu vermeiden. Ehegatten und Lebenspartner dürfen diese Entscheidungen nun  für ihre Liebsten treffen. Dieses ist nur ein Aspekt der Gesetzesänderungen, mit welchen das Vormundschaftsrecht, die Pflegschaft für Minderjährige und die gesetzliche Betreuung im Jahr 2023 umfassend neu geregelt werden.

Unsere #Anwaltskanzlei# Frankfurt am Main wünscht Ihnen einen angenehmen Jahresausklang und einen guten Start im Jahr 2023, in welchem wir Ihnen wieder gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie unten auf unserem Link zur Kanzlei-Homepage

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