Unterhalt wird bei Trennung der Eltern mit gleich hohem Einkommen für ein Kind regelmäßig nicht geschuldet. Aber was geschieht mit dem Kindergeld? Wer bekommt das? Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung aufgrund der bisherigen Auszahlungsbestimmung, die gemeinsam von den getrennt lebenden Eltern getroffen wurde. Die Familienkasse stellt die Kindergeldzahlungen sofort ein, sobald ein anders lautender Auszahlungsantrag eines Elternteils eingeht.
Die Lösung findet sich überraschender Weise im Steuerrecht beim Einkommensteuergesetz. Nach § 64 II S. 3 EStG bestimmt das Familiengericht wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt. War ein Elternteil bei Zahlungen für das Kind früher einmal säumig oder lebt in ungeordneten Verhältnissen, ist er weniger geeignet. Das Interesse des anderen Elternteils an der Auszahlung ist legitim. Da reicht es schon aus, wenn der eine Elternteil das Kindergeld zum Bezahlen des Hortplatzes zu spät weitergeleitet hat, weil er in Geldschwierigkeiten steckte. (KG Berlin Beschluss vom 23.8.2019 – 13 WF 69/19)