Gute Neuigkeiten zur Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs bei Tod des geschiedenen Ehegatten!
Die neue Gesetzgebungführt dazu, dass bereits bei 1 Kind und einem Ehezeitende bzw. Entscheidung über den Versorgungsausgleich auch vor dem Jahr 1986aufgrund der Kindererziehungszeit, der Mütterrente I (seit 1.7.2014) und der Mütterrente II (Ausweitung der Ansprüche ab 1.1.2019) die wesentliche…