Änderungen im Lebenspartnerschaftsgesetz
Die #Lebenspartner nach dem #Lebenspartnerschaftsgesetz und #Ehegatten sind einander zu #Fürsorge und #Unterstützung sowie zur gemeinsamen #Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung. Ab #2023 dürfen diese nun auch tatsächlich weitreichende Entscheidungen im Falle schwerer #Erkrankung füreinander treffen. Das Selbstverständliche wird…